11 hartnäckige Mythen im Straßenverkehr

2. Das Parken auf dem Mutter-Kind-Parkplatz ist nur Müttern erlaubt

11-mythen-hartnaeckige-im-strassenverkehr

Wenn man auf einem Mutter-Kind-Parkplatz parkt, obwohl man weder Mutter ist noch ein Kind dabei hat, so muss man ein Bußgeld zahlen. Das denken die meisten zumindest. Doch in diesem Fall muss man differenzieren, denn ein solch ausgewiesener Parkplatz kommt in der allgemeinen deutschen StVO gar nicht vor und das bedeutet, dass man dagegen überhaupt nicht verstoßen kann.

Auf privaten Grundstücken ist die Lage allerdings anders. Der Eigentümer hat das Recht, Mütter mit Kindern zu schützen und ihnen eine Parkfläche bereitzustellen. Wer dann sein Wagen auf einem solch ausgewiesenen Parkplatz abstellt, dem droht eine Geldstrafe. Nur dort, wo angegeben wird, dass die StVO gilt, braucht man keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Bei dem nächsten Mythos geht es um Geschwindigkeit, also schnell weiter!