1. Vor dem Buchen die Reisebestimmungen des Arbeitgebers durchlesen

Jeder Arbeitgeber, jedes Unternehmen hat eigene Vorgaben für Dienstreisen. Das fängt bei der Buchung von Hotels an. Viele Arbeitgeber budgetieren die Übernachtung und machen eine Obergrenze fest. Einige Unternehmen haben Kooperationen mit Hotelketten, um günstigere Preise zu erhalten.
Ebenso verhält es sich mit Großkunden-Abonnements für DB-Tickets und Fluggesellschaften. Daneben gibt es Richtlinien für die Verpflegung, schließlich wird kein Arbeitgeber das fünf-Sterne-Menü im Star-Restaurant bezahlen wollen. Es sei denn, es gehört zum Auftrag. Zu guter Letzt ist es noch wichtig zu wissen, wer die Reisen und Buchungen genehmigt. Das erspart einiges an Ärger und Zeit.