Grillen, rauchen, Wäsche trocknen: Fünf Dinge, die auf dem Balkon verboten sind
3. Wäschetrocknen auf dem Balkon
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Wäschetrocknen auf dem Balkon spart Energie und die Wäsche riecht nach einem Bad in der Sonne wieder schön frisch. Grundsätzlich darf Mietern das Trocknen der „kleinen Wäsche“ (also T-Shirts, Unterwäsche, Socken etc. ) auf dem Balkon und auch in der Wohnung nicht verboten werden . Sogar eine Wäscheleine darf dafür gespannt werden. Beim Trocknen großer Wäschestücke wie Bettlaken lohnt sich allerdings ein Blick in die Hausordnung – hierfür können bestimmte Regeln aufgestellt werden.
Achten Sie darüber hinaus auch darauf, dass die Wäsche nicht über den Balkonrand hinausragt und andere Mieter möglichst nicht stört. Wer einen Wäscheständer an der Hausfassade anbringen will, sollte diese bauliche Veränderung vorher mit dem Vermieter absprechen.
Interessant:Wussten Sie, dass es einen See gibt, der in drei verschiedene Länder reicht?
Der Bodensee, auch bekannt als Lake Constance, erstreckt sich über drei Länder: Deutschland, Österreich und die Schweiz. Dieser große See ist nicht nur ein beliebtes Touristenziel, sondern auch eine wichtige Wasserquelle und ein ökologisch bedeutendes Gebiet mit einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten.