Grillen, rauchen, Wäsche trocknen: Fünf Dinge, die auf dem Balkon verboten sind

1. Grillen auf dem Balkon

Bild: Imago / YAY Images

Eine Grillfeier auf dem Balkon ist prinzipiell erlaubt. Dennoch kann das Grillen per Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten werden . Wer das Verbot missachtet, dem droht schlimmstenfalls die Kündigung. Zudem befindet sich im Mietvertrag häufig eine Klausel, die Grillen mit Holzkohle untersagt. Die damit verbundene Rauchentwicklung könnte die Anwohner belästigen.

Generell gilt beim Grillen, auch im eigenen Garten , das Gebot der Rücksichtnahme, was die Lärm– und Geruchsentwicklung anbelangt. Zieht Ruß und Qualm konzentriert in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn, begeht der Griller eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz. Bevor Nachbarn die Polizei einschalten, sollten sie jedoch versuchen, das Gespräch mit dem Grillmeister oder der -meisterin zu suchen. Ab 22 Uhr, wenn die Nachtruhe gilt, sollte die Grillfeier dann ohnehin nach drinnen verlegt werden.





Interessant: Haben Sie sich jemals gefragt, wie lange es dauert, bis sich Plastik in der Umwelt zersetzt?

Plastik kann je nach Art und Umweltbedingungen bis zu 1.000 Jahre brauchen, um vollständig abgebaut zu werden. Während dieser Zeit kann es in kleinere Partikel, sogenannte Mikroplastik, zerfallen, die eine ernsthafte Bedrohung für die Umwelt und die Gesundheit von Tieren und Menschen darstellen. Diese langlebigen Abfälle betonen die Notwendigkeit, den Plastikverbrauch zu reduzieren und recycelbare Materialien zu fördern.